Leitfäden zur Umsetzung der Dritten Geschlechtsoption sowie für die Begleitung von Transitionen von trans* und nichtbinären Menschen einführen, bzw. auf das beschlossene Selbstbestimmungsgesetz (1.11.2024) anpassen und verbindliche Richtlinien zum Schutz von trans* und nichtbinären Beschäftigten verankern. Darin auch Details zur Infrastruktur regeln (z. B. barrierefrei zugängliche genderneutrale Toiletten, Waschräume und Umkleiden, Arbeitskleidung in unterschiedlichen Größen und Schnitten, etc.).