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Selbstbestimmt, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können – das muss in Bayern für alle Menschen selbstverständlich sein, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung. Mit einem Bayerischen Aktionsplan QUEER sollen konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um Bewusstsein zu schaffen, zu sensibilisieren und den Zusammenhalt und das Miteinander zu stärken.
Den Auftakt zur Entstehung eines solchen Aktionsplans bildete ein Runder Tisch am 26. Juli 2023. Am 15. Januar 2024 fand in der Community Kitchen in München eine öffentliche Auftaktveranstaltung mit über 120 Personen statt. Dort haben sich die vier ersten Arbeitsgruppen konstituiert und bereits erste Arbeitsschritte unternommen.
Das Jahr 2024 stand ganz im Zeichen eines breiten und umfassenden Beteiligungsprozesses, in den alle wichtigen Gruppen der Bevölkerung eingebunden wurden. Ziel ist es, bis Ende 2025 den Bayerischen Aktionsplan QUEER vorlegen zu können.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales koordiniert und verantwortet den Bayerischen Aktionsplan QUEER. Auf der Internetseite können Sie sich weiter informieren.
Diese Website diente dazu, auch online konkrete Ideen für einen „Bayerischen Aktionsplan QUEER. Miteinander stärken. Diskriminierung überwinden.“ bis Ende 2024 zu sammeln. Im Reiter „Informieren“ finden Sie Hintergründe und den Zeitplan, der vorsieht, spätestens nach Ende des Beteiligungsverfahrens alle Vorschläge an die Bayerische Staatsregierung weiterzuleiten.
Alle praktikablen Anregungen werden ab 2025 durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auf ihre Umsetzbarkeit überprüft und stehen unter dem Vorbehalt der politischen Entscheidungsfindung und letztlich ihrer Finanzierbarkeit. Das Online-Beteiligungsverfahren dient insbesondere nicht zu einer allgemeinpolitischen Diskussion und nicht dazu, darüber abzustimmen, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen und ob es einen Bayerischen Aktionsplan QUEER als Teil der geplanten Agenda für Vielfalt und gegen Ausgrenzung geben soll. Es geht hier um konkrete Vorschläge und Ideen.
Wir hoffen auf diesem Weg eine konstruktive Beteiligung nahe an der Praxis ermöglicht zu haben.
Zur Erarbeitung des Bayerischen Aktionsplans QUEER gab es von Februar bis November 2024 ein breites Beteiligungsverfahren, das sowohl die LSBTIQ-Community als auch die übrige Zivilgesellschaft sowie weitere relevante gesellschaftliche Akteur*innen einbezog.
Das Beteiligungsverfahren wurde inhaltlich unabhängig von der staatlichen oder politischen Perspektive umgesetzt. Das Beteiligungsverfahren sollte dabei ausdrücklich Menschen jeglichen Alters erreichen, dazu zählten Jugendliche und junge Erwachsene sowie Erwachsene bis hin zu Senior*innen.
Das Beteiligungsverfahren bestand aus einer digitalen Beteiligungsmöglichkeit, aus Arbeitsgruppen und Vor-Ort-Konferenzen. Die gesamte Vorbereitung, Planung und Durchführung wurde durch BJR und JFF konzipiert sowie in einer Lenkungsgruppe beraten und eng mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales abgestimmt.
Die Auftaktveranstaltung am 15. Januar 2024 bildete den Startpunkt für den Beteiligungsprozess zum Bayerischen Aktionsplan QUEER. Aufbauend auf den Ergebnissen und Forderungen des Runden Tisches wurden Arbeitsgruppen zu den folgenden Themen eingerichtet:
Ergänzend dazu konnten die Ideen zu den Themen der Arbeitsgruppen auf dieser Beteiligungsplattform eingebracht werden.
Am 15. Januar 2024 fand in der Community Kitchen in München, die Auftaktveranstaltung für das Beteiligungsverfahren zum „Bayerischen Aktionsplan QUEER. Miteinander stärken. Diskriminierung überwinden.“ statt, die den Startschuss für das Beteiligungsverfahren bildete.
Die Teilnehmenden haben dabei einen Einblick bekommen, in welchen Schritten der Bayerische Aktionsplan QUEER entstehen soll. Besonderer Fokus lag dabei auf dem Beteiligungsverfahren, in dem bis zum Ende des Jahres 2024 konkrete Ideen für den Bayerischen Aktionsplan QUEER erarbeitet und an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) übergeben werden sollen. Nach Ende des Beteiligungsverfahrens werden die konkreten Inhalte des Aktionsplans im Jahr 2025 vom StMAS entworfen. Die Teilnehmenden konnten sich über die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten informieren und am Nachmittag in den Arbeitsgruppen bereits an ersten Ideen arbeiten. Die Bayerische Sozialministerin Frau Ulrike Scharf besuchte die Arbeitsgruppen und hörte zu, welche Punkte dabei bereits angesprochen wurden.
Nach dem ersten Kennenlernen der Teilnehmenden in den Arbeitsgruppen auf der Auftaktveranstaltung am 15. Januar haben die Arbeitsgruppen ihre Arbeit aufgenommen. Seit Anfang Februar trafen sich die Gruppen regelmäßig in Sitzungen, um Ideen für den Bayerischen Aktionsplan QUEER zu sammeln und festzuhalten. Ein besonderer Dank gilt hierbei den Arbeitsgruppenleitungen, die sich um die Koordination, Vorbereitung und Durchführung der jeweiligen Sitzungen gekümmert haben. Im September 2024 haben die Arbeitsgruppen ihre Arbeit an Ideen beendet und die ausgearbeiteten Ergebnisse an die für das Beteiligungsverfahren zuständigen Organisationen BJR und JFF weitergegeben.
Daran haben die Arbeitsgruppen gearbeitet:
AG 1 – Sensibilisierung verbessern, Diskriminierung überwinden:
Die Arbeitsgruppe „Sensibilisierung verbessern, Diskriminierung überwinden“ hat sich insgesamt sechsmal getroffen. In den einzelnen Sitzungen wurde sich zu den Themen Kultur & Medien, Medizin & Gesundheit, Bildung & Wissenschaft, Lebensstufen & Lebenslagen sowie Struktur & Partizipation ausgetauscht und Ideen entwickelt. Die Sitzungen fanden entweder als Hybrid-Sitzungen in den Räumlichkeiten des Ministeriums oder online über Webex statt. Als Grundlage für Ideen hat die Arbeitsgruppe den zivilgesellschaftlichen Maßnahmenkatalog zur Hilfe genommen und mit neuen Ideen ergänzt und ausgearbeitet.
AG 2 – Weiterentwicklung des LSBTIQ-Netzwerks:
Seit dem Auftakt zum Bayerischen Aktionsplan QUEER haben sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe 2 in insgesamt vier weiteren Sitzungen fachlich ausgetauscht. Die Arbeitsgruppe klärte zu Beginn Ziele und Aufgaben. Anschließend wurden Ideen für die Unterstützungs- und Beratungsstruktur gemeinsam erarbeitet. Konkret beschäftigte sich die Arbeitsgruppe unter anderem mit Informationen zu bestehenden Beratungsangeboten, der Unterstützung und Wertschätzung von (LSBTIQ-bezogenem) ehrenamtlichem Engagement und der Beratungsstruktur im ländlichen Raum.
AG 3 – Kommunale Aktionspläne:
In der Arbeitsgruppe 3 wurde sich mit den Themen Jugend, Regenbogenfamilien, Schule/Ausbildung, queeres Altern und queerer Gesundheit im kommunalen Kontext beschäftigt. Zu allen Themen hat sich die Arbeitsgruppe immer wieder Expert*innen eingeladen, die einen Einblick gegeben haben, was in den Bereichen aktuell getan wird. Nach den Inputs wurde in der Arbeitsgruppe diskutiert und Ideen für den Aktionsplan QUEER gesammelt.
AG 4 – Arbeitswelt:
Nach der Auftaktveranstaltung zum zivilgesellschaftlichen Beteiligungsprozess im Januar hat sich die Arbeitsgruppe fünf weitere Male getroffen. Die Treffen fanden teilweise hybrid, teilweise virtuell statt. Dank der engagierten Teilnehmenden aus verschiedenen Organisationen, Vereinen und Verbänden konnte die Gruppe sehr von den unterschiedlichen Perspektiven und Expertisen profitieren, die die Teilnehmenden mit an den Tisch brachten. Nachdem zu Beginn relevante Themen gesammelt und diese sukzessive ergänzt wurden, wurden abschließend die konkreten Ideen, die sich daraus ableiten ließen, geclustert und mit weiterführenden Informationen hinterlegt.
An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Arbeitsgruppenleitungen für ihren engagierten Einsatz für den Bayerischen Aktionsplan QUEER danken, genauso wie allen Teilnehmenden der Arbeitsgruppen, die mit ihren verschiedenen Perspektiven und Expertisen die Arbeit der Arbeitsgruppen bereichert haben.
Das Thema Gewaltschutz und Gewaltprävention spielt im Rahmen der interministeriellen Zusammenarbeit eine große Rolle. Am 2. Februar 2024 hat ein erstes Kontakttreffen stattgefunden. Hierbei fand ein erstes Kennenlernen statt und es wurden erste Diskussionen geführt. Zu dem Bereich Gewaltschutz und Gewaltprävention konnten wie zu den Themen der anderen Arbeitsgruppen Ideen auf der Beteiligungsplattform eingebracht werden.
Ebenfalls Anfang Februar ging die Online-Beteiligungsplattform live. In einer ersten Phase der Online-Beteiligung konnten bis Ende September online konkrete Ideen für den Aktionsplan QUEER eingereicht werden. Die Ideen wurden vom Moderationsteam geprüft, ob sie der Netiquette entsprechen.
Alle Beiträge, die konkrete Ideen enthielten, wurden an die Arbeitsgruppen weitergeleitet. Beiträge, die keine konkreten Ideen beinhaltet haben, wurden an das StMAS weitergeleitet. Des Weiteren wurden Beiträge, die konkrete Ideen beinhalten und der Netiquette entsprachen, auf der Plattform veröffentlicht.
Für die zweite Phase der Online-Beteiligung wurden alle bis dahin gesammelten Ideen zu Vorschlägen konsolidiert und online gestellt. Zu den online stehenden Vorschlägen konnte sich dann eingebracht werden, indem Rückmeldungen zu fehlenden Informationen, wie zum Beispiel konkreten Bedarfen für die Umsetzung, Teilmaßnahmen oder Kontakte zu Organisationen, die beteiligt werden könnten, ergänzt werden konnten.
Diese Themenräume standen zur Beteiligung zur Verfügung:
Über den Sommer fanden zwei Regionalkonferenzen im Beteiligungsverfahren stat. Am 05. Juli 2024 trafen sich interessierte Personen im MUCBOOK Kaffeehaus in München (SÜD) und am 28. September 2024 in der LUISE – the cultfactory in Nürnberg (NORD), um über Ideen zum Bayerischen Aktionsplan QUEER zu diskutieren.
Bei beiden Veranstaltungen gab es zu Beginn einige Informationen zum aktuellen Stand im Beteiligungsverfahren. Bei der Regionalkonferenz SÜD hat die Lenkungsgruppe ein Statement gehalten, in dem die Mitglieder der Lenkungsgruppe ihre Einschätzung zum Verlauf des Beteiligungsverfahrens geäußert haben.
Im zweiten Teil der Regionalkonferenzen konnten die Teilnehmenden sich entweder in einem offenen Fachaustausch mit Vertreter*innen des StMAS und des BJR/JFF über das Beteiligungsverfahren und den Aktionsplan QUEER im Allgemeinen austauschen oder in einem World Café zu verschiedenen Themen Ideen entwickeln. Bei der Regionalkonferenz SÜD wurden die Themen Aufarbeitung & Erinnerungskultur, Medizin & Gesundheit, Kultur & Medien, Schule, Queere Kinder & Jugendliche, Queere Senior*innen, Familien sowie Polizei & Justiz besprochen. Die Themen der Regionalkonferenz NORD waren Kultur & Medien, Sport, Freizeit & Ehrenamt, Gesetzliche Grundlagen, Queere Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund, Queere Menschen mit Behinderung, Familien, Polizei & Strafverfolgung.
Während des Beteiligungsverfahrens wurde zwischen Februar und Oktober monatlich bzw. nach Bedarf um 18 Uhr eine digitale Infobesprechung für alle Interessierten angeboten. Dabei wurden den Teilnehmenden aktuelle Infos aus dem Beteiligungsverfahren mitgeteilt und Fragen der Teilnehmenden konnten geklärt werden.
Das Beteiligungsverfahren bestand aus einer digitalen Beteiligungsmöglichkeit, aus Arbeitsgruppen und Vor-Ort-Konferenzen.
Von Februar bis Mitte Oktober2024 konnten auf der Beteiligungsplattform Ideen zum Bayerischen Aktionsplan QUEER in fünf verschiedenen Themenbereichen eingereicht werden. Zu Ihrer Information steht außerdem ein bereits entwickelter zivilgesellschaftlicher Maßnahmenkatalog zur Verfügung. Der Maßnahmenkatalog ist kein Entwurf für den Bayerischen Aktionsplan QUEER seitens des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Zu fünf Themenbereichen gab es Arbeitsgruppen, die parallel zur ersten Phase der Online-Beteiligung Ideen sammelten, und aus den eigenen Ideen sowie den Ideen der breiten Öffentlichkeit gemeinsam mit Expert*innen konkrete Maßnahmenvorschläge entwickelten.
Die bis September entwickelten und eingegangenen Ideen wurden dann zu Vorschlägen zusammengefasst und waren in der zweiten Phase der Online-Beteiligung von Oktober bis November 2024 online abrufbar. Außerdem konnten diese Vorschläge dort durch Sie weiterentwickelt werden, in dem Sie zu unterschiedlichen Aspekten Ihre Rückmeldung geben konnten.
Selbstbestimmt, gleichberechtigt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben zu können – das muss in Bayern für alle Menschen selbstverständlich sein, unabhängig von ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung. Mit einem Bayerischen Aktionsplan QUEER sollen konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um Bewusstsein zu schaffen, zu sensibilisieren und den Zusammenhalt und das Miteinander zu stärken.
Das Jahr 2024 stand ganz im Zeichen eines breiten und umfassenden Beteiligungsprozesses, in den alle wichtigen Gruppen der Bevölkerung eingebunden wurden. Ziel ist es, bis Ende 2025 den Bayerischen Aktionsplan QUEER vorlegen zu können.
Das Beteiligungsverfahren ist inhaltlich unabhängig von der staatlichen oder politischen Perspektive und sollte ausdrücklich Menschen jeglichen Alters erreichen. Dazu zählen Jugendliche und junge Erwachsene sowie Erwachsene bis hin zu Senior*innen.
Um möglichst vielfältige Bedarfe aufzeigen zu können, wurde jede Perspektive benötigt! Daher wurde sich die Beteiligung für Gleichberechtigung, Selbstbestimmung, Gewalt- und Diskriminierungsfreiheit in Bayern gewünscht.
In der ersten Phase der Beteiligung wurden Ideen für den Bayerischen Aktionsplan QUEER gesammelt. Ideen konnten sowohl von der breiten Öffentlichkeit als auch von den Arbeitsgruppen in den fünf Themenbereichen auf der Dialogplattform eingebracht werden. Arbeitsgruppen haben sich die Ideen angeschaut und auf dieser Basis und auf Grundlage des zivilgesellschaftlichen Maßnahmenkatalogs konkretisiert.
Zu diesen Vorschläge konnte in der zweiten Phase der Online-Beteiligung konkrete Rückmeldung gegeben werden, um diese weiterzuentwickeln.
Danach gab auch die Lenkungsgruppe nochmal Feedback zu den Zwischenergebnissen. Die finalen Maßnahmen der Arbeitsgruppen sowie der Online-Beteiligung werden nach der Abschlussveranstaltung an einem Runden Tisch besprochen und dann an das für den Aktionsplan federführend zuständige Bayerische Sozialministerium übergeben.
Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens werden die konkreten Inhalte des Bayerischen Aktionsplans QUEER im Jahr 2025 vom Bayerischen Sozialministerium entworfen. Diese werden dann mit den anderen Ressorts abgestimmt und es findet eine Verbändeanhörung statt.
Nachdem in einer Kabinettssitzung des Bayerischen Ministerrats die konkreten Inhalte des Bayerischen Aktionsplans QUEER beschlossen wurden, erfolgt am Ende ein Beschluss des Bayerischen Landtags über die finanzielle Förderung für Maßnahmen im Rahmen des Bayerischen Aktionsplans QUEER.
Für die Umsetzung des Beteiligungsverfahrens sind maßgeblich der Bayerische Jugendring und das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis verantwortlich. Gefördert wird die Beteiligung vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Die einzelnen Themenbereiche der Beteiligung wurden von unterschiedlichen Arbeitsgruppen betreut, die sich regelmäßig traffen. An der Leitung der Arbeitsgruppen waren der LesCommunity e.V., der LSVD Bayern, Prout At Work, der Sub e.V., die Gleichstellungsstelle der Stadt Augsburg und die Beauftragte für Diskriminierungsfragen und LSBTIQ der Stadt Nürnberg, sowie das StMAS beteiligt.
Die Beteiligungsplattform wird gestellt von der ]init[ AG.
Wenn Sie Rückmeldung zu einem Vorschlag geben wollten, mussten Sie sich auf unserer Dialogplattform registrieren. So tragen wir dazu bei, dass sich weniger Trolle auf unsere Seite verirren. Ihren Klarnamen müssen Sie nicht angeben. Anstatt dessen können Sie ein Pseudonym wählen.
Alle Personen, die sich online beteiligen wollten, mussten sich an unsere Netiquette halten. In der Netiquette stellten wir einige Verhaltensregeln auf, um eine faire und transparente Debatte zu ermöglichen. Diese sollten einen respektvollen Umgang untereinander ermöglichen und dabei helfen, konstruktive Beiträge zu verfassen. Die Plattform wurde durch das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis und den Bayerischen Jugendring moderiert. Wir haben uns vorbehalten, Beiträge und Kommentare, die nicht der Netiquette entsprachen, nicht freizuschalten bzw. diese nachträglich zu entfernen. Bei wiederholten Regelüberschreitungen konnten Nutzer*innen dauerhaft gesperrt werden.