Geschlechtsangleichende Maßnahmen, wie etwa Hormontherapien oder Operationen, aber auch Sprach- und Psychotherapie, sind für das Wohlbefinden und die Sicherheit von Trans*Personen extrem wichtig. Sie müssen daher unbedingt von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Das gilt insbesondere auch für nicht-binäre Geschlechtsidentitäten, deren Transitionen möglicherweise keinem binären Transitionsmodell entspricht.