Anerkennung der Definitionsmacht von Betroffenen

Erstellt von Maximilian am 13.06.2024 um 09:59 Uhr

Stärkung queerer Arbeitnehmer*innen

Queere Menschen entscheiden unwidersprochen, welche Zustände, Äußerungen und Handlungen für sie als queerfeindlich gelten. Bspw. hat eine queere Person die Möglichkeit eine von ihr als queerfeindlich empfundene Äußerung anderer Personen im Arbeitskontext als solche zu definieren, ohne dass ihr Kolleg*innen oder Vorgesetzte widersprechen.

(Dieser Vorschlag für Maßnahmen im Bereich Arbeitswelt wurde in einem Workshop erarbeitet, der durch das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e. V. organisiert und inhaltlich durch queere Personen gestaltet wurde. Es wurde versucht, ein möglichst diverses Spektrum an Menschen mit ihren Perspektiven, Erfahrungen und Ideen für den Input zu gewinnen und die Workshopgruppe umfasste auch nicht-binäre, trans*Personen und nicht heterosexuelle Personen. Die finale Fassung dieses Inputs wurde Einstimmig von allen an dem Workshop beteiligten Personen freigegeben.)